Dokumente NABE

NABE

Bitte nehmen Sie das unten angeführte Dokument bei der Anmeldung mit. Zur Information finden Sie folgend die Tarifordnung.


Vergessen Sie nicht die Anmeldung zum Mittagessen über unser Mampf-System! 

Eine Essensbestellung ist online bis Mittwoch der Vorwoche möglich. Ein Storno ist bis Donnerstag der Vorwoche möglich. Bei kurzfristiger Krankheit ist eine Essensabholung in der Schulausspeisung von 12:00 - 12:15 Uhr möglich. Bringen Sie dazu bitte passendes Geschirr und den Ausweis mit.

Blackout-Informationen:

Auch die Kinderbetreuungseinrichtungen in Ottensheim bereiten sich auf den Blackoutfall vor. Wir ersuchen Sie um Mithilfe bei den Vorbereitungen.


Information zur Änderung des Hauptwohnsitzes:

Bei Änderung des Hauptwohnsitzes weg von Ottensheim, während des Kindergartenjahres, kann das Kind bis Ende des Kindergartenjahres noch im Hort verbleiben. Mit 31.8. – also dem Ende des Kindergartenjahres, in dem die Wohnsitzverlegung durchgeführt wird – erlischt der privatrechtliche Vertrag zwischen der Marktgemeinde Ottensheim und der Familie.

Die Eltern verpflichten sich darüber hinaus, jede Wohnsitzänderung, insbesondere aber die Verlegung des Hauptwohnsitzes der Kinder und der Eltern/eines Elternteils, unverzüglich, spätestens aber bis zum Ende des Monats, in dem die Wohnsitzänderung vorgenommen wird, der Hortleitung bekannt zu geben.

Ein Weiterverbleib in der Einrichtung im folgenden Kindergartenjahr setzt eine neuerliche Anmeldung für die Zuweisung eines Platzes voraus. Eine Platzzuweisung ist nur dann möglich, wenn alle Anmeldungen von Ottensheimer Kindern berücksichtigt werden können und die Heimatgemeinde den Gastbeitrag gemäß Kinderbetreuungsgesetz übernimmt.