Hausordnung

Die Hausordnung ist mit 27.06.2016 in Kraft getreten. Alle bisherigen Haus- oder Benützungsordnungen treten somit außer Kraft. Sie gilt unmissverständlich für das gesamte Areal der DONAUHALLE Ottensheim einschließlich der Abstell-, Park- und Freiflächen und ist von jeder Besucherin und jedem Besucher zwingend einzuhalten. Sie ist allgemein zugänglich ausgehängt.


  1. Sämtliche Anlagen der DONAUHALLE Ottensheim sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jede einzelne Benutzerin und jeder einzelne Benutzer haftet für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Baulichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Geräte. Schäden und Verunreinigungen die von den Benutzern der Anlage festgestellt werden, sind den in der DONAUHALLE Ottensheim tätigen Mitarbeitern unverzüglich zu melden.

  2. Das Mitbringen von Tieren in den Hallen- und Umkleidebereich ist nicht gestattet.

  3. Das Anbringen von Plakaten sowie die Auslage von Flyern, Prospekten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch einen Mitarbeiter der DONAUHALLE Ottensheim.

  4. Für Geld oder sonstige Wertsachen und Gegenstände, Kleidungsstücke, Schuhe, Taschen und deren Inhalt die in den Umkleidekabinen oder Garderobenschränken belassen werden, wird keinerlei Haftung übernommen. Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern.

  5. Glasflaschen, Dosen und sonstige Behälter sowie Speisen jeder Art und Kaugummi dürfen nicht mit in den Hallenbereich genommen werden.

  6. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude ausnahmslos verboten.

  7. Jeder Besucher und jede Besucherin der DONAUHALLE Ottensheim hat den Anweisungen des Personals unverzüglich Folge zu leisten. Bei Verweisung aus der DONAUHALLE Ottensheim aufgrund der Nichteinhaltung der Hausordnung wird ein eventuell erhobenes Benutzungsentgelt nicht erstattet. Jegliche Ansprüche daraus sind ausgeschlossen.

  8. Das Betreten der Anlagen der DONAUHALLE Ottensheim erfolgt auf eigene Gefahr. Schulklassen und sonstigen Gruppen von Kindern & Jugendlichen ist das Betreten der Halle nur in Begleitung einer verantwortlichen volljährigen Begleitperson gestattet. Diese hat als Erste die jeweilige Anlage zu betreten und darf sie erst als Letzte ihrer Gruppe verlassen, nachdem sie sich von der ordnungsgemäßen Hinterlassung überzeugt hat.

  9. Die DONAUHALLE Ottensheim übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Besucherinnen oder Besuchern aus der Benutzung und dem Besuch der Anlagen der DONAUHALLE Ottensheim erwachsen.

  10. Die Sportanlagen der DONAUHALLE Ottensheim dürfen nur mit sauberem Schuhwerk betreten werden. Straßenschuhe sowie Schuhe mit schwarzen Sohlen sind verboten!

  11. Geräte und Einrichtungen der DONAUHALLE Ottensheim dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden.

  12. Die Heizungs- und Beleuchtungsanlagen, sowie sämtliche Bedienelemente der Haustechnik und der Sportanlagen dürfen nur von in der DONAUHALLE Ottensheim beschäftigtem Personal bedient werden.

  13. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden, ebenso Aktivitäten jeder Art, die Beschädigungen an der Halle und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen könnten.

  14. Das Öffnen der Notausgänge ist, außer im absoluten Notfall wie z.B. Feuer oder Einsturz, strengstens verboten und führt ausnahmslos zu einer polizeilichen Anzeige.

  15. Mit dem Betreten der Anlagen der DONAUHALLE Ottensheim erklärt sich jeder Gast damit einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso erklärt sich jeder Gast damit einverstanden, Fotografien seiner Person auf www.donauhalle.at oder in sämtlichen Werbe- und Marketingaktivitäten der DONAUHALLE Ottensheim veröffentlicht zu sehen.