Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

 Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der DONAUHALLE Ottensheim

Wir von der DONAUHALLE Ottensheim behandeln unsere Kundinnen und Kunden ehrlich, fair und verlässlich und erwarten das auch von ihnen. Wir gehen davon aus, dass wir Geschäfte von Mensch zu Mensch machen. Wenn sich alle Beteiligten entsprechend verhalten, werden wir auch bei auftretenden Problemen eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden.

Brauchen wir bei Geschäften unter Menschen eigentlich mehr als diese Aussage? Ja, denn Sie als Kunde und Kundin sollen wissen, auf welcher Basis wir unsere Geschäfte abwickeln. Außerdem: Wo Menschen am Werk sind, da können auch Fehler passieren. Daher ist es sinnvoll, rechtlich verbindliche Richtlinien zu vereinbaren.

I. Geltungsbereich

Diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten ab 27.06.2016 für sämtliche Geschäftsbeziehungen der DONAUHALLE Ottensheim zu Kundinnen und Kunden (Sportplatznutzer, Veranstalter, Besucher). Alle bisher gültigen Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen treten somit außer Kraft. Vertragspartnerin aller Kundenbeziehungen und Betreiberin und Eigentümerin der DONAUHALLE Ottensheim ist die Marktgemeinde Ottensheim (Marktplatz 7, 4100 Ottensheim).

II. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der DONAUHALLE Ottensheim können Sie den Aushängen in der DONAUHALLE Ottensheim bzw. unserer Website unter www.donauhalle.at entnehmen. Wir behalten uns vor, diese entsprechend der Buchungslage zu gestalten und einzelne Tage bzw. Terminblöcke auf den unterschiedlichen Anlagen für Veranstaltungen exklusiv zu reservieren.

III. Abschluss von Verträgen

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die hier vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der DONAUHALLE Ottensheim zu Grunde liegen. Als Gerichtsstandort für alle im Zusammenhang mit dem Besuch der DONAUHALLE Ottensheim und der Benutzung der Anlagen stehenden Angelegenheiten gilt ausdrücklich Linz als vereinbart. Wir behalten uns das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern, bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke selbst in Anspruch zu nehmen, solange die Betroffenen mindestens 48 Stunden vorher über die Änderung informiert werden.

Für eine allfällige Unbenutzbarkeit der Anlagen zum gebuchten Termin haften wir nicht. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Eine allfällige Nutzung der Anlagen ohne Buchung gilt als Buchung und verpflichtet zur Zahlung des tarifmäßigen Entgelts.

IV. Definition Mieteinheiten

Die Platzmiete in der DONAUHALLE Ottensheim berechnet sich pro 60 Minuten für Tennis, Badminton, Veranstaltungen und Kurse. Bei Squash basiert die Platzmiete auf 30 Minuten, bei der Sauna handelt es sich um einen Tagespreis. Der Beginn von Spielzeiten erfolgt gemäß dem fixen Reservierungsstundenplan. Maßgebend für Spielanfang und Spielende ist die exakte Zeit der Uhr in der DONAUHALLE. Nach der ersten gebuchten Einheit ist eine Fortsetzung der Buchung im 30 bzw. 60 Minutenrhythmus möglich, sofern Plätze verfügbar sind. Der Preis für jede weitere Einheit entspricht der zu der jeweiligen Tageszeit üblichen Platzmiete. Wird über die gebuchte Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene 30 Minuteneinheit verrechnet. Die jeweils aktuellen Preise sind dem Aushang in der DONAUHALLE Ottensheim oder der Website zu entnehmen.

V. Buchung/Reservierung

a) Einzelbuchung

Eine verbindliche Einzelbuchung kann nur nach vorheriger Erfassung der Kundin oder des Kunden in der Kundendatei, also durch Bekanntgabe von zumindest Namen, Telefonnummer, Adresse und E-Mailadresse erfolgen. Gebuchte Einzeleinheiten müssen vor Spielbeginn bezahlt werden.

b) Block- oder Turnierbuchung (mehr als 180 Minuten Spieldauer, bzw. 4 Spieleinheiten)

Eine verbindliche Block- oder Turnierbuchung kann nur nach vorheriger Erfassung der Kundin oder des Kunden in der Kundendatei, also durch Bekanntgabe von zumindest Namen, Telefonnummer, Adresse und E-Mailadresse erfolgen. Block- oder Turnierbuchungen müssen vor Spielbeginn bezahlt werden.

c) Buchung Veranstaltungen

Nach erfolgter Buchung/Reservierung erhalten Sie eine (Teil)Rechnung und/oder eine Buchungsbestätigung. Bei Vorschreibung einer Anzahlung ist die Reservierung erst nach Zahlungseingang fix. Die Termine für die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten (Aufbau, Dekoration usw.) sind bei der Buchung bekanntzugeben.

d) Buchung Abo

Nach erfolgter Buchung/Reservierung erhalten Sie eine (Teil)Rechnung und/oder eine Buchungsbestätigung. Bei Vorschreibung einer Anzahlung ist die Reservierung erst nach Zahlungseingang fix. Wurde die Einheit bis zum ersten Termin noch nicht bezahlt, so sind zum ersten Termin der Betrag für den ersten Termin sowie der Betrag für einen weiteren Termin als „Kaution“ für etwaige nicht bezahlte oder nicht rechtzeitig stornierte Stunden zu bezahlen.

VI. Stornobedingungen

a) Gebuchte Einzelstunden können unter folgenden Bedingungen storniert werden:

– 1 Woche vor dem Spieltermin kostenlos
– 3 Tage vorher werden 50% verrechnet
– innerhalb von 24 Stunden wird der volle Preis verrechnet

b) Veranstaltungen, Block- oder Turnierbuchungen (mehr als 180 Minuten Spieldauer, bzw. 4 Spieleinheiten) können unter folgenden Bedingungen storniert werden:

– 6 Wochen vor dem Veranstaltungs- oder Spieltermin kostenlos
– Beträgt der Zeitraum zwischen der Buchung und dem Veranstaltungs- oder Spielbeginn weniger als 6 Wochen, gilt eine Stornofrist von mindestens 21 Tagen vor Veranstaltungs- oder Spielbeginn als vereinbart. Bei einer Absage durch den Kunden oder die Kundin (Mieter/Mieterin), die kürzer als 21 Tage vor dem gebuchten Spielbeginn erfolgt, wird der volle Mietpreis in Rechnung gestellt. Sollten der/die gemietete(n) Anlagen von der DONAUHALLE Ottensheim noch kurzfristig ganz- oder teilweise anderweitig vermietet werden können, reduziert sich diese Zahlungsverpflichtung um den Erlös aus diesen Vermietungen.

c) Die Stornierung eines Abos bzw. einer Dauerbuchung kann bis spätestens 6 Wochen vor dem ersten Termin erfolgen, ansonsten verpflichtet sich die Kundin oder der Kunde
50 % des Gesamtbetrages als Stornogebühr, bzw. pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen.
Bei einer Stornierung bis spätestens 2 Wochen vor dem ersten Termin ist der Gesamtbetrag fällig.

Bei Stornierung oder Nichtinanspruchnahme (egal aus welchem Grund) von bezahlten Einzelterminen einer Dauerbuchung erhalten Sie bei Bekanntgabe bis spätestens 7 Tage vor dem Termin eine Gutschrift, die Sie nach freier Kapazität in der gleichen Saison nutzen können. Andernfalls erhalten Sie nur dann Gutstunden, wenn wir Ihren stornierten Termin anderweitig vergeben können.

VII. Veranstaltungen

Der Veranstalter hat bei sämtlichen Veranstaltungen die Bestimmungen des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes einzuhalten, insbesondere:

– persönliche Anwesenheit für die gesamte Dauer der Veranstaltung
– Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung für alle Unfälle und Schäden; die DONAUHALLE Ottensheim haftet keinesfalls für Personen- oder Sachschäden
– Freihaltung der Fluchtwege

Die DONAUHALLE Ottensheim ist bei Nutzung der gesamten Fläche für Veranstaltungen mit höchstens 1.300 Personen zugelassen. Bei Nutzung kleinerer Flächen gelten jeweils andere Personenzahlen.
Die bestehenden Jugendschutzbestimmungen (Alkoholausschank usw.) sind strikt einzuhalten.
Die Umgestaltung der Anlagen der DONAUHALLE Ottensheim erfolgt nur in Absprache mit der verantwortlichen Person.Die Organisation der jeweiligen Benutzung obliegt dem Mieter/der Mieterin:

– Tische und Sessel muss der Veranstalter selbst stellen und wieder wegräumen
– Räumlichkeiten sind besenrein zu verlassen
– Licht ausschalten, Wasserhähne zudrehen

Der Müll ist durch die Veranstalter zu entsorgen. Die Grundreinigung der gemieteten Räumlichkeiten hat durch den Benutzer zu erfolgen. Unterlässt der Veranstalter die Reinigung oder die Entsorgung des Mülls, werden die daraus entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

VIII. Haftungsausschluss

Die DONAUHALLE Ottensheim übernimmt keinerlei Haftung für jede Art von Verletzungen sowie auch nicht für Sachbeschädigung oder Diebstahl von mitgebrachten Sachen auf der gesamten Anlage der DONAUHALLE Ottensheim. Eltern haften für Ihre Kinder auf dem ganzen Gelände der DONAUHALLE Ottensheim.

Die Einhaltung der Hausordnung ist für alle Benützerinnen und Benutzer sowie Besucher und Besucherinnen der DONAUHALLE Ottensheim verpflichtend. Veranstalter haften für Ihre Gäste.

Bei Verstoß gegen die Hausordnung sowie gegen die Zahlungs- und Stornobedingungen hat die DONAUHALLE Ottensheim das Recht, die Betroffenen von der Anlage zu verweisen und ein Hausverbot zu verhängen.

Dem Personal der DONAUHALLE Ottensheim kommt diesbezüglich ein Weisungsrecht zu. Der Kunde ist zum sorgfältigen Gebrauch der gemieteten Sportanlagen verpflichtet und haftet
dem Sportstättenverein für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden.

IX. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.