Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils an Straßen

Die Vegetation wächst und gedeiht. Die feuchte und warme Luft beschleunigt das Wachstum enorm, sodass nicht nur der Rasen häufiger als sonst zu mähen ist.

 Dadurch häufen sich in letzter Zeit zahlreiche Beschwerden von Bürgern, Busfahrern und der Müllentsorgungsunternehmen sowie Einsatzorganisationen, die durch die überhängenden Äste und Sträucher an der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes gehindert bzw. eingeschränkt werden. Erschwert kommt hinzu, dass auch Verkehrszeichen und Hinweisschilder verdeckt (teilweise auch eingewachsen) sind und damit nicht rechtzeitig erkannt werden können.

Äste und Sträucher, die auf Gehsteige und Straßen herauswachsen, behindern Fußgänger, Radfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Personen, die zB mit Kinderwägen, Gehilfen und Rollstühlen unterwegs sind, benötigen die volle Breite des Gehsteiges, um verkehrssicher zum Zielort zu gelangen.

Busse, Lkws, die Müllabfuhr und im Winter sogar die Schneeräumung werden durch einhängende Äste und Sträucher stark behindert. Immer wieder kommt es bedauerlicherweise vor, dass schlussendlich die Müllabfuhr aufgrund von hindernden Ästen und Sträuchern nicht zufahren kann.

 So sorgen Sie für mehr Sicherheit:

  • Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Gehsteige, Straßen und Wege von einhängenden Ästen und Sträuchern freigehalten werden, dh, dass der Luftraum oberhalb der Straße mind. 4,5 m und über dem Gehsteig mind. 2,50 m in der Höhe freigehalten werden muss.
  •  Straßenlaternen sind so auszuschneiden, dass die Beleuchtung der Straße bzw des Weges und Gehsteiges nicht eingeschränkt wird.
  • Verkehrszeichen und Hinweisschilder sind ebenfalls von Ästen und Sträucher freizuhalten.

 Für eventuell entstehende Schäden an Kraftfahrzeugen durch einhängende Äste und Sträucher in den Luftraum haftet der Grundeigentümer.

 Wir bitten Sie, die oa gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, um etwaige Unannehmlichkeiten zu vermeiden! Gleichzeitig wird auch das Ortsbild verschönert und alle Bürger können sich daran erfreuen.

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17.04.2024